Sicherheitsbestimmungen

 

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Sicherheitsbestimmungen


Verbotene Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen ist es gemäß den Bestimmungen aller Länder verboten, die folgenden Gegenstände im aufgegebenen oder Handgepäck mitzuführen:

  • Leicht entflammbare Materialien wie Streichhölzer
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
  • Oxidierende Materialien wie Bleichpulver und Superoxid
  • Giftige und ansteckende Stoffe wie Quecksilber und Kulturen von Bakterien und Viren
  • Radioaktive Materialien
  • Ätzende Stoffe wie Säuren, Laugen und Nassbatterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, selbst wenn sie nur geringe Mengen Benzin enthalten haben
  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
  • Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, einschließlich Fackeln
  • Gasbehälter wie Reizgas, Selbstverteidigungssprays, Campingkocher
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke und Reinigungsmittel
 

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Dangerous Goods Liste der verbotenen Gegenstände

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