Sicherheitsbestimmungen
Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen ist es gemäß den Bestimmungen aller Länder verboten, die folgenden Gegenstände im aufgegebenen oder Handgepäck mitzuführen:
- Leicht entflammbare Materialien wie Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser brennbare Gase freisetzen
- Oxidierende Materialien wie Bleichpulver und Superoxid
- Giftige und ansteckende Stoffe wie Quecksilber und Kulturen von Bakterien und Viren
- Radioaktive Materialien
- Ätzende Stoffe wie Säuren, Laugen und Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, selbst wenn sie nur geringe Mengen Benzin enthalten haben
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, einschließlich Fackeln
- Gasbehälter wie Reizgas, Selbstverteidigungssprays, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke und Reinigungsmittel